Die steuerliche Optimierung von privaten und unternehmerischen Gestaltungen erfordert ein solides zivilrechtliches Fundament. Gerade bei Familienunternehmen ist die zivilrechtliche Wirksamkeit unabdingbare Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung.
Die Zulassung von Herrn Prof. Dr. Herrler zum Rechtsbeistand für Bürgerliches Recht, Handel- und Gesellschaftsrecht durch das Landgericht Augsburg nach dem Rechtsberatungsgesetz bietet in der Kanzlei Beratung aus einer Hand und aus einem Guss.
Gerade bei der Planung der Unternehmensnachfolge lassen sich auf einer soliden zivilrechtlichen Basis steueroptimierte Lösungen für einen erfolgreichen Genderationenwechsel finden.
Jeder Erbfall und jede Schenkung kann steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bereits im Vorfeld der Schenkung oder beim _Abfassen eines Testaments unterstützen wir Sie mit unserem Know-how, um eine möglichst geringe Steuerbelastung zu bewirken. Ferner sind wir berufsrechtlich befähigt, eine Testamentsvollstreckung durchzuführen.