Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich.
In einem gemeinsamen Gespräch besprechen wir die steuerlichen und handelsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die sich hieraus ergebenden zu zahlenden Steuern sowie die Konsequenzen für die Folgejahre. Wir fertigen Jahresabschlüsse nicht nur für unsere Finanzbuchhaltungsmandanten sondern auch für Selbstbucher. Gerade wenn Sie selbst die Finanzbuchhaltung fertigen, ist eine kritische Durchsicht und Aufbereitung im Rahmen der Abschlusserstellung für den Mandanten besonders nützlich. Bei der Abschlusserstellung legen wir besonderen Wert auf eine kontinuierliche Kooperation mit dem Mandanten. Wir präsentieren kein fertiges Werk, sondern geben in einem klärenden Vorgespräch einen für beide Seiten größten Nutzen.
Wir besorgen die elektronische Weiterleitung des Jahresabschlusses an das Finanzamt und die finanzierenden Kreditinstitute (elektronischer Finanzbericht) und übernehmen die handelsrechtliche Offenlegung beim Unternehmensregister.